Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufsbedingungen von tapdirekt für NFC-Schilder, -Karten, -Aufsteller und -Tags

Fassung vom 30.09.2026

tapdirekt · Joschua Boos · Vogelsberg 5 · 33165 Lichtenau · kontakt@tapdirekt.de · +49 171 1810960 · WEEE-Reg.-Nr. DE 83623126

1. Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verkäufe von tapdirekt an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. An Verbraucher verkauft tapdirekt nicht.

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, soweit tapdirekt ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

(3) Was im Auftrag im Einzelfall vereinbart ist, geht diesen Bedingungen vor.

2. Vertragsschluss

(1) Katalog, Website und Gespräch sind unverbindlich.

(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn beide Seiten den Auftrag unterschreiben oder tapdirekt einen vom Kunden unterschriebenen Auftrag per E-Mail bestätigt.

3. Preise und Zahlung

(1) Es gelten die im Auftrag genannten Preise. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Einrichtung des Chips ist enthalten.

(2) Standardware ist bei Übergabe sofort zu zahlen, bar oder mit Karte. Nur wenn es im Auftrag vereinbart ist, kann der Kunde stattdessen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zahlen.

(3) Für Sonderanfertigungen gilt Nummer 4 Absatz 3.

4. Sonderanfertigung

(1) Sonderanfertigungen sind Artikel, die für den Kunden individuell gestaltet werden, etwa mit seinem Logo, seinem Namen oder einem eigenen Motiv. Das Einrichten des Chips auf das Ziel des Kunden macht einen Standardartikel nicht zur Sonderanfertigung. Der Kunde erhält vor der Herstellung einen Druckentwurf per E-Mail.

(2) Der Kunde gibt den Entwurf per E-Mail frei. Mit der Freigabe bestätigt er Inhalt, Schreibweise und Gestaltung. Für Fehler, die im freigegebenen Entwurf erkennbar waren, haftet tapdirekt nicht.

(3) Mit dem Auftrag ist eine Anzahlung von 50 % des Auftragswerts fällig. tapdirekt gibt die Herstellung erst nach Freigabe und Eingang der Anzahlung in Auftrag. Der Rest ist bei Übergabe fällig.

(4) Der Kunde versichert, dass er das Logo und die Texte verwenden darf. Macht ein Dritter deswegen Ansprüche gegen tapdirekt geltend, stellt der Kunde tapdirekt davon frei, soweit er die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

(5) Kündigt der Kunde den Vertrag vor der Fertigstellung, behält tapdirekt den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendungen (§ 648 BGB). Die Anzahlung wird verrechnet.

5. Lieferung, Übergabe und Einrichtung

(1) Alle Artikel werden auf Bestellung gefertigt. Die Lieferzeit beträgt in der Regel etwa drei Wochen, höchstens sechs Wochen ab Vertragsschluss, bei Sonderanfertigungen ab Freigabe und Eingang der Anzahlung. Ein fester Termin gilt nur, wenn er im Auftrag steht.

(2) tapdirekt übergibt die Artikel persönlich und richtet sie auf das im Auftrag genannte Ziel ein.

(3) Der Chip ist mit einem Passwort geschützt. Änderungen des Ziels nimmt tapdirekt vor.

6. Weiterleitung über tapdirekt.de

(1) Der Chip führt über eine Kurzadresse tapdirekt.de/info/…, die tapdirekt betreibt, auf das Ziel des Kunden. tapdirekt betreibt diese Weiterleitung mindestens fünf Jahre ab Übergabe.

(2) Innerhalb von 24 Monaten ab Übergabe ändert tapdirekt das Ziel zweimal ohne Aufpreis. Jede weitere Änderung kostet 5 € netto.

(3) Kurze Unterbrechungen für Wartung oder durch Störungen beim Hosting-Anbieter sind möglich.

(4) Stellt tapdirekt die Weiterleitung nach Ablauf dieser Zeit ein oder gibt tapdirekt den Geschäftsbetrieb vorher auf, kündigt tapdirekt das mindestens drei Monate vorher an und schreibt den Chip auf Wunsch kostenlos auf die direkte Adresse des Ziels um oder nennt dem Kunden das Passwort.

7. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von tapdirekt.

8. Austausch-Garantie

(1) tapdirekt gibt auf jeden Artikel eine Austausch-Garantie für 24 Monate ab Übergabe.

(2) Sie gilt, wenn der Chip sich nicht mehr auslesen lässt, der Aufdruck abblättert oder deutlich verblasst oder die Klebung sich löst, obwohl auf eine glatte, saubere Fläche geklebt wurde.

(3) Sie gilt nicht bei mechanischer Beschädigung, Montage direkt auf Metall, Diebstahl, Vandalismus oder wenn jemand anderes den Chip neu beschrieben hat. Sie gilt auch nicht für Unterbrechungen der Weiterleitung nach Nummer 6.

(4) Leistung: kostenloser Ersatz mit gleichem Motiv, fertig eingerichtet, gebracht oder geschickt. Nachweis ist die Rechnung. Ein Ersatz startet keine neue Garantiezeit.

(5) Die gesetzlichen Rechte bei Mängeln bleiben daneben unberührt.

9. Mängel und Haftung

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften. Offensichtliche Mängel bittet tapdirekt, bei der Übergabe zu melden.

10. Rücknahme ausgedienter Geräte

tapdirekt nimmt ausgediente Artikel kostenlos zurück und führt sie einer zertifizierten Erstbehandlungsanlage zu. Einzelheiten: Beipackzettel und tapdirekt.de/entsorgung/.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.